Die allgemeine
Benutzung der Automobile hat in Mecklenburg später als
in anderen Ländern Eingang gefunden.
„Die Ursache
hierzu kann (...) bei den weiten Entfernungen der einzelnen
Ortschaften voneinander (...) nur darin gefunden werden, dass
Gutsbesitzer, Aerzte, Kaufleute und Industrielle wegen der
noch fehlenden Chausseen und der schlechten Landwege bisher
das Pferdefuhrwerk vorgezogen haben.“
Aus dieser Einschätzung
schlussfolgernd stand die „Einwirkung auf Verbesserung
der Wege“ an erster Stelle des zunächst als „Mecklenburgischer
Automobilclub“ am 13. Juni 1911 im Schweriner Hotel
„Nordischer Hof“ gegründeten Autoclubs. Im
Februar 1912, der Club hatte bereits 110 Mitglieder, erfolgte
mit Übernahme des Protektorats über den Club durch
den Schweriner Großherzog die Ernennung zum „Großherzoglich
Mecklenburgischen Automobilclub“ (G.M.A.C.).
Seine weiteren
Zwecke und Ziele sah Mecklenburgs zu jener Zeit größter
Autoclub in:
2) Anbringung von
Wegweisern und Warnungstafeln.
3) Veranstaltung von Polizeifahrten zur Erzielung besserer
Ordnung auf den Chausseen.
5) Billiger Bezug von Benzin, Pneumatik etc.
6) Versicherungswesen.
7) Anlehnung an auswärtige Vereine.
8) Sport- und Vergnügungsfahrten.
Die ausführlichen
Erläuterungen zu den einzelnen Aufgaben und Zielen des
Autoclubs sind selbst für jeden heutigen Autofahrer nicht
nur aus historischem Interesse lesenswert! Unter dem Motto
„Die Straße dient dem Verkehr“ war das Wirken
des Clubs stets auf die Vertretung der Interessen der Kraftfahrer
im breiten Spektrum gerichtet, denn die „Wünsche
eines Einzelnen in dieser Hinsicht pflegen nicht dieselbe
Beachtung zu finden, als wenn solche von einem Verein der
Interessenten geprüft und an geeigneter Stelle mit Nachdruck
vorgebracht werden“. Die Zusammenarbeit mit auswärtigen
Clubs hatte das Ziel „die Aufmerksamkeit der Vergnügungsfahrer
auf die landschaftlichen Schönheiten Mecklenburgs aufmerksam
zu machen. Besonders Schwerin, welches eine noch längst
nicht genügend anerkannte wundervolle Umgebung besitzt,
wird voraussichtlich eine rege Anziehungskraft auf auswärtige
Automobilfahrer ausüben“.
Knöllchen
für den Großherzog
Bereits in seinen
ersten Wirkungsjahren unternahm der Automobilclub zwei sogenannte
„Polizeifahrten“, die erste im Herbst 1912 und
die zweite am 30. August 1913. Um den Zustand der Straßen
in Mecklenburg schien es jedoch trotz verschiedener Maßnahmen
recht schlecht bestellt. „Am 13. August d. Js. [1914]
hat Seine Königliche Hoheit der Großherzog gelegentlich
einer Fahrt von Rostock nach Schlutow, gezwungen durch den
unerhört schlechten Zustand der Straße zeitweilig
den Fußweg mitbenutzt. Dies wurde von einem Straßenwärter
zur Anzeige gebracht, die darauf verhängte Strafe von
20 Mark ist inzwischen bezahlt.“ Das Großherzogliche
Sekretariat schreibt weiter an den Präsidenten des G.M.A.C.:
„Im Auftrage Seiner Königlichen Hoheit wird ergebenst
hiervon Mitteilung gemacht mit der gleichzeitigen Anfrage,
ob es nicht angezeigt sein dürfte, auf Grund solcher
bestimmt sich häufender Fälle, bei den zuständigen
Stellen von Seiten des Klubs wegen beschleunigter Besserung
der Straßen vorstellig zu werden. Wenn auch im Augenblick
kein durchschlagender Erfolg hiervon erwartet werden kann,
so werden doch schließlich dauernde Beschwerden und
Klagen die zuständigen Regierungsstellen zur möglichst
beschleunigten Abstellung dieses den Verkehr gefährdenden
Zustandes der Straßen anhalten.“ – Unterbrochen
durch den ersten Weltkrieg und die „widrigen Verhältnisse
nach der Revolution konnte der G.M.A.C. die für die Straßendisziplin
und Straßenordnung erfolgreichen Fahrten“ (= Polizeifahrten)
nach rund zwölfjähriger Pause erst wieder durchführen.
Peitschenhiebe
für`s Automobil
Die dritte Polizeifahrt
fand am 19. September 1925 als Sternfahrt der Zentren Schwerin,
Rostock und Neubrandenburg nach Güstrow statt. „ZU
der Fahrt werden als Gäste Beamte aller in Betracht kommenden
Behörden geladen, wie Städtische-, Staatliche, Kriminal-Polizei,
Gendarmerie, Gerichtsbarkeit und Strassenbauverwaltung, damit
die Herren durch Augenschein sich von dem Zustand der Strassen
und von dem ordnungswidrigen Verhalten der meisten Fussgänger
und Fahrzeuge auf der Strasse überzeugen können.“
An der Fahrt nahmen 33 Wagen mit 98 Personen, darunter 54
Vertreter der Behörden, teil. Jeder Wagen mußte
die ihm zur Kontrolle vorgeschriebene Strecke zweimal durchfahren,
und zwar einmal am Tage und einmal bei Dunkelheit –
und in Vordruckkarten Protokoll führen. Das gedruckte
Ergebnisheft berichtet über jede kontrollierte Straße,
wobei die Urteile von „gut“ bis „sehr schlecht“
ausfallen, letzteres sehr häufig. Aus der Gesamteinschätzung
ist u.a. zu erfahren: „Mit Ausnahme der Nähe der
grossen Städte ist daher der Fahrverkehr auf den Landstraßen
in Mecklenburg noch immer sehr gering. Demgegenüber ist
die Straßendisziplin wie aus der Statistik ersichtlich,
außerordentlich schlecht,...Automobile, Motorradfahrer,
Radfahrer haben sich bei weitem disziplinierter gezeigt....Es
weiß aber jeder, der am Straßenverkehr interessiert
ist, daß seitens der Fußgänger der Begriff
Straßendisziplin in unserem Lande meist noch etwas Unbekanntes
ist. Hier muß die Erziehung einsetzen; ein wirksames
Arbeitsgebiet der kürzlichg gegründeten Verkehrswacht
Mecklenburg. In vier Fällen wurde von Lenkern der Fuhrwerke
mit der Peitsche gedroht bzw. nach dem Automobil geschlagen;...Anerkennenswert
ist die allgemein sachgemäße Aufstellung der vom
Automobilclub von Deutschland...gelieferten Warnungstafeln
durch die Straßenbauämter.“ Orts- und Richtungstafeln
(Wegweiser) fehlten dagegen völlig! Der Zweck der Fahrt
sei aus Sicht des Autoclubs erfüllt, wenn der vorliegende
Ergebnisbericht die Behörden „bei ihrer sicherlich
schwierigen Arbeit unterstützt“. Auch in den folgenden
Jahren wurden solcherart Kontrollfahrten durchgeführt,
die sechste Instruktionsfahrt am 3. November 1928 (die Bezeichnung
„Polizeifahrten“ war angefochten und daher in
„Instruktionsfahrten“ abgeändert worden).
Am 3. Januar 1934
beschließt die Generalversammlung die Auflösung
des Clubs nach 23 Jahren Tätigkeit auf jedem automobilistischem
Gebiet.
(Quelle: Dipl.-Historiker & Dipl.-Archivar Udo Funk Alle Rechte vorbehalten.)
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