Obwohl
Motorräder und Autos um 1900 nur langsam Fuss fassten
in Mecklenburg, war ihre Verbreitung dennoch nicht aufzuhalten.
Nach dem I. Weltkrieg nahm die Zahl der Fahrzeuge auf unseren
Straßen rasant zu. Zunehmend erforderlich wurden Regelungen
und Vorschriften im Verkehr, aber auch technische und rechtliche
Hilfe für die Biker und Automobilisten. Dabei waren die
großen deutschen Automobilklubs, seit 1899 der AvD und
seit 1903 der zunächst als „Deutsche Motorradfahrer-Vereinigung“
gegründete und 1912 umbenannte ADAC, Partner aller Kraftfahrer.
Außerdem
organisierten die Regionalklubs dieser Vereine in Mecklenburg
eine Vielzahl von motorsportlichen und motortouristischen
Veranstaltungen für ihre Mitglieder. Dazu gehören
Zuverlässigkeits- und Geschichtlichkeitsfahrten, Frühlings-
und Bädertouren, Wochenend- und Nachtorientierungsfahrten,
auch Schönheitswettbewerbe.
Einige
dieser Fahrten führten auch durch unsere Region. So 1923
die „Zuverlässigkeitsfahrt für Motorräder
und Fahrräder mit Hilfsmotor“. Organisiert wurde
diese Veranstaltung vom ADAC Gau VII b Mecklenburg unter Beteiligung
des „Rostocker Motorradklubs“ und des „Güstrower
Motorradklubs“ Entsprechend der Motorkraft der Fahrzeuge
wurden drei verschiedene Strecken gefahren. Die Strecke für
Krafträder von 1,91 bis 3,85 PS führte auf 121 km
von Güstrow über Teterow, Gnoien, Sülze, Sanitz
nach Rostock. Vorgeschrieben war hier eine Durchschnittsgeschwindigkeit
von 35 km/h. Die Motorräder der Klasse III, über
3,85 PS, hatten mit einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit
von 46,5 km/h einen Kurs von Güstrow über Krakow,
Teterow, Gnoien, Sülze, Sanitz nach Rostock innerhalb
von 3 Stunden zu absolvieren.
Die regionale
Gruppe des AvD war in Mecklenburg der „Großherzoglich-Mecklenburgische-Automobil-Club
(GMAC)“, 1911 gegründet, gehörten zu seinen
ersten Mitgliedern Hauptmann a.D. Fromm aus Teterow, Fabrikbesitzer
Kühn aus Dargun, Rudolf Mense aus Gnoien, Georg von Viebahn
aus Grambzow, Gutsbesitzer Hugo Walter aus Dölitz sowie
der Viehhändler Witt aus Malchin. Die Zuverlässigkeitsfahrt
des GMAC für Sport- und Tourenwagen „Quer durch
Mecklenburg“ 1927 führte an ihrem 2. Tag mitten
durch die Mecklenburger Schweiz. Mit Start in Neubrandenburg
führte die erste Teilstrecke über Neustrelitz, Mirow,
Röbel, Waren, Dahmen, Malchin zum Ziel Neukalen. Dort
war als zweiter Tourabschnitt eine sogenannte „Geschmeidigkeitsprüfung“
durch die Kraftfahrer zu absolvieren. Start dafür war
der Kilometerstein 64,2 am nördlichen Stadtrand. Zu fahren
waren 100 m Anlaufstrecke, 100 m Langsamstrecke, 1000 m Schnellfahrten
und 1000 m Auslauf in Richtung Warsow. Für diese Sonderprüfung
galten für die Autofahrer folgende Bedingungen: „Die
gesamte Langsamstrecke (Beginngelbe Flagge) muss mit
dem höchsten Gang durchfahren werden. Auf der Langsamstrecke
hat der Fahrer die Kupplungs- und Bremspedale freizuhalten,
darf den Schalt- und Handbremshebel nicht benutzen und keine
Schlangenlinien fahren. Die Schnellfahrt (Beginn grüne
Flagge, Ende rote Flagge) darf nur durch Benutzung der Zünd-
und (oder Gashebel reguliert werden. Die Benutzung des Kompressors
während der Geschmeidigkeitsprüfung ist untersagt
und hat Ausschluss zur Folge.“ Für Verstöße
gegen diese strengen Regeln, gab es Strafen für die teilnehmenden
Kraftfahrer: „Jedes kurze Auskuppeln (nicht über
2 Sekunden) bringt bei der Langsamstrecke je 10 % Abzug und
bei der Schnellfahrt 10 % Zuschlag der gefahrenen Zeit. Längeres
Auskuppeln, Benutzung des Bremshebels, Einschalten eines anderen
Ganges, Stillstand des Motors bedingen neuen Start und 20
% Abzug betw. Zuschlag der bei der Wiederholung erreichten
Zeit. Es darf nur ein einmaliger neuer Start erfolgen.“
Hier konnten und sollten die Automobilisten jener Zeit ihr
Können unter Beweis stellen und trainieren.
In Warsow
war neuer Start für den letzten Tagesabschnitt über
Dargun, Gnoien, Sülze, Ribnitz nach Rostock.
(Quelle: Dipl.-Historiker & Dipl.-Archivar Udo Funk Alle Rechte vorbehalten.)
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